Diese Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten, auch ehrenamtlich tätige Personen.

Liebe Clubmitglieder, im Zuge der Aufforderung an alle Vereine hat der Vorstand des ESC beschlossen, dem Leitfaden des Landratsamts zu folgen, auf den wir hier verweisen. Dort werden die Hintergründe erläutert, Informationen zugänglich gemacht und anschauliche Beispiele aufgeführt, um zu einer Beurteilung zu gelangen, welche Personen davon betroffen sind und welche nicht. Der ESC folgt ebenso dem Vorschlag, die Umsetzung über die sogenannte „Negativbescheinigung“ zu realisieren.

Ihr findet den Leitfaden in unserem Downloadbereich unter Club/Gut zu Wissen/, oder aber auch direkt zum Herunterladen hier...

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